Wie kommt man auf die Tierarztliste der AG Kleinsäuger?

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Die Liste ist für alle Tierärzte*, die Mitglieder der AG Kleinsäuger sind und sich nachweislich intensiv mit dem Thema Kleinsäuger beschäftigen und weiterbilden. Da die AG Kleinsäuger mit der Liste eine Empfehlung für Tierärzte ausspricht, müssen spezielles Fachwissen, Qualitätsstandards sowie ständige Fort- und Weiterbildung sichergestellt sein. Wer in die Liste aufgenommen werden möchte, muss entsprechend bestimmte Anforderungen erfüllen und mit einer Selbstverpflichtung einreichen:

  • Nachweis der Zusatzqualifikation oder 60 fachspezifische ATF-Stunden in den letzten 3 Jahren, danach für 45 Stunden alle 3 Jahren (wie eigene Referententätigkeit oder Publikationen angerechnet werden, ist dem Antrag auf Aufnahme in die Tierarztliste im Log in-Bereich zu entnehmen). Als Zusatzqualifikation wird angerechnet:
    • Diplomate des European College of Zoological Medicine (Small Mammal)
    • Zusatzbezeichnung oder der Fachtierarzt Heimtiere/Kleinsäuger (nicht der alte Fachtierarzt für Klein- und Heimtiere)
  • Beratung, Diagnostik und Therapie nach derzeitigem Stand der Wissenschaft und Empfehlungen der AG Kleinsäuger
  • Dokumentation und Abrechnung nach GOT
  • Röntgengerät, Ultraschall, Dentalstation (mind. Mikromotor)
  • Narkosen entsprechend der Leitlinien der Fachgruppe Anästhesie der DVG

Weitere Informationen (Antrag, Selbstverpflichtung, Informationen zum Verbleib auf der Liste) sind im Login-Bereich der AG Kleinsäuger zu finden, zu dem nur Mitglieder den Zugang erhalten.

An wen kann ich weitere Fragen stellen?
Fragen bitte an kleinsaeuger(at)dvg.de richten.

*Berufs-, Status- und Funktionsbezeichnungen auf dieser Seite und in der Tierarztliste gelten geschlechtsneutral.